Neue Fahrradstraßen in Senden

In Senden wurden vor kurzem folgende Straßen zu Fahrradstraßen erklärt:

Dillmannstraße, Wielandstraße, Ruländerstraße, Schillerstraße und Zum Baggersee.

Die genaue Regelung, lt. Wikipedia, stellt sich wie folgt dar:

Eine Fahrradstraße ist eine für den Radverkehr vorgesehene Straße, genau betrachtet in der Regel deren Fahrbahn. Sie soll die Attraktivität des Radverkehrs steigern und Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr schaffen.

Dabei ist zu beachten, dass die Fahrradstraße nicht mit Radwegen  verwechselt wird, da bezüglich der straßenverkehrsrechtlichen Regelung große Unterschiede bestehen. Die genauen Regelungen variieren von Staat zu Staat. Die Fahrradstraße bezieht sich auf die (gesamte) Fahrbahn, während ein Radweg durch Markierung (dann Radfahrstreifen) oder durch einen Bord, Grünstreifen, parkende Autos oder ähnliches von der Fahrbahn abgetrennt ist. Die gesamte Fahrbahn wird zum Radweg!

In Deutschland sind Fahrradstraßen dem Fahrradverkehr vorbehalten. Mit anderen Fahrzeugen dürfen sie nur dort benutzt werden, wo dies durch Zusatzzeichen angezeigt ist. Häufig wird so der Verkehr anderer Fahrzeuge nur für Anlieger oder nur in einer Fahrtrichtung zugelassen (Einbahnstraße). Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Fahrzeuge 30 km/h. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt. Kraftfahrer müssen gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit verringern, um eine Behinderung oder Gefährdung von Radfahrern zu vermeiden.